Angebot für die betriebliche Gesundheitsförderung
Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Eine zunehmende Arbeitsverdichtung und ständig eine neue Flut an Anforderungen geben den Mitarbeitern häufig das Gefühl den Ansprüchen nicht mehr gerecht zu werden. Nicht selten finden sich weitere Einflüsse aus anderen Lebensbereichen des Mitarbeiters, die zusätzlich dynamisch einwirken.
Diese Faktoren nehmen Einfluss auf das Wohlfbefinden, die Gesundheit und wirken sich schließlich auch auf das Leistungsvermögen von Mitarbeitern und Führungskräften aus.
Da diese Wirkkräfte jedoch nicht monokausal zu verstehen sind, lassen sie sich auch nicht entsprechend „einfach“ abstellen. Um mit diesen psychosozialen Anforderungen besser umgehen zu können und Konflikte und Belastungssituationen erst gar nicht eskalieren zu lassen, bedarf es frühzeitiger und passgenauer Lösungsansätze.
In Individualberatungen können grundlegende Handwerkszeuge vermittelt werden, aktuelle Anliegen geklärt werden, neue Perspektiven entwickelt werden, konkrete Handlungsstrategien erarbeitet werden und vieles mehr. Der Beratungsprozess ist partnerschaftlich gestaltet, d.h. es agieren auf einer Ebene zwei Experten. Der Mitarbeiter/Klient als Experte für sein Anliegen und der Berater als Experte für das Verfahren und die hilfreichen Interventionstechniken. Das Gesehen und Gehört werden liefert auf der unbewussten Ebene für den Klienten weitere Stärkung. In allen potentiell belastenden Situationen für Mitarbeiter und Führungskräfte ist diese Beratung als professionelle Unterstützung sinnvoll. Die Bandbreite reicht dabei von Belastungen am Arbeitsplatz, den Auswirkungen von beruflichen bzw. verwaltungsinternen Veränderungen, Über- oder Unterforderung, Stress und Burnout, psychischen Belastungen, Sucht, beginnenden psychosomatischen Störungen, Konflikte/Mobbing bis zu persönlichen Extremsituationen etc.. Auch im Bereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements können diese Beratungen begleitend unterstützen.
Die Individualberatungen sind als Kurzzeitintervention angelegt, d.h. pro Mitarbeiter durchschnittlich 3-5 Sitzungen. Sie unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht der Beraterin. Sofern erforderlich, werden Betroffene in weitergehende therapeutische oder psychotherapeutische Behandlung vermittelt und begleitet. Angesichts der derzeitigen Situation mit Wartezeiten von über 1 Jahr bis der Betroffene einen Therapieplatz erhält, ist dieses Angebot sehr hilfreich um direkt in der Krisensituation Stabilisierung zu erfahren, bevor sich schädigende Muster chronisch manifestieren.
In der Umsetzung hat sich folgendes Modell bewährt:
Die Beraterin ist regelmäßig pro Monat für einen Tag im Haus, die jeweiligen Termine und Kontaktdaten werden per Intranet oder ähnlichem Informationsmedium allen Mitarbeitern und Führungskräften zugänglich gemacht, so das diese sich unmittelbar an die Beraterin zur Terminabsprache wenden können.
Der Vorgesetzte bzw. Einrichtungsleiter/in erfährt damit nicht, wer diese Beratung nutzt; dieser Umstand erleichtert die Inanspruchnahme spürbar.
Die Bekanntmachung des Angebotes und meiner Person erfolgt üblicherweise per Intranet, in Gesprächsrunden der Vorgesetzten bzw. in Personalversammlungen o.ä.. Die einzelne Beratungseinheit dauert 90 Minuten, so das an einem Tag/Monat
5-6 Individualberatungen durchgeführt werden können, z.B. von 9- 18 Uhr mit Pausen.
Die Frage, ob es sich bei der Beratungszeit um Dienstzeit für den Klienten handelt, ist in Ihrem Hause zu klären. Nach meiner Erfahrung ist es gerade für die Betroffenen, die erwägen diese Beratung in Anspruch zu nehmen eine Hilfe, wenn es Dienstzeit ist. Ansonsten sind einige geneigt davon Abstand zu nehmen, weil dafür jetzt keine Zeit ist und sie weiter in ihrem Hamsterrad funktionieren, solange es gut geht.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.